MEDIATION

Wenn der Konflikt zur Lösung führt

Konflikte sind im Umgang miteinander nichts ungewöhnliches. Sollte der Konflikt jedoch zu einer unauflösbaren Belastung werden, wird dieser vielfach vor Gericht ausgetragen. Die Lösung des Konfliktes wird dann durch einem Dritten (Richter) vorgegeben oder der Rechtstreit endet in einem Vergleich.

Eine andere Möglichkeit der Konfliktaushandlung bietet ein Mediationsverfahren. Nach § 1 MediationsG ist Mediation ein vertrauliches und strikturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Bei dem Mediator handelt es sich um eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, welche die Parteien durch die Mediation führt.  Hierzu ein sehr eingängiges und viel genanntes Beispiel:

Zwei Brüder streiten um eine Orange. Das Gezanke wird immer stärker und beide reden nicht mehr miteinander. Auch die angerufenen Rechtsgelehrten kommen nach etlichen Schriftwechseln zu keinem richtigen Ergebnis. Schlussendlich landet der Streit (im Rahmen eines Eilverfahrens) vor einem Richter. Dieser schlägt die hälftige Teilung der Orange vor. Da die Sach- und Rechtslage nicht ganz eindeutig ist, erscheint der Vergleich gerecht zu sein. Dennoch fragt er die Brüder, wofür sie denn die Orange so dringend brauchen würden. Der eine Bruder sagt, dass er ein neues Gericht ausprobieren wolle und die Schale als Gewürz brauche. Der andere Bruder teilt mit, dass er nur das Fruchtfleisch essen wolle. Beide werden sich dann sehr schnell einig. Ein Bruder bekommt das Fruchtfleisch, der andere die Schalen. Beide bekommen somit mehr als in dem vorgeschlagenen Vergleich.

Wir legen Wert darauf, Streitigkeiten schnell, interessengerecht und zukunftsorientiert zu lösen. ■